Die Regelung der Nutzungsrechte des gemeinschaftlichen Eigentums ist ausschließlich in der Teilungserklärung rechtsverbindlich. Diesbezügliche Angaben im Aufteilungsplan haben für die Wohnungseigentümergemeinschaft keine verbindliche Bedeutung.
Die Regelung der Nutzungsrechte des gemeinschaftlichen Eigentums ist ausschließlich in der Teilungserklärung rechtsverbindlich. Diesbezügliche Angaben im Aufteilungsplan haben für die Wohnungseigentümergemeinschaft keine verbindliche Bedeutung.